Faire Vergütung für Hörspiel-Autorinnen
und Autoren bei ARD und Deutschlandradio
Mit der Vereinbarung eines neuen Vergütungssystems für
Hörspiel-Autorinnen und Autoren bei ARD und Deutschlandradio haben
sich Sender, Verlage und Kreative auf einen wichtigen Baustein für
die zukunftssichere Aufstellung der traditionsreichen Kunstgattung
“Hörspiel” geeinigt.
In Zeiten von zunehmend digitaler Nutzung etwa in der ARD Audiothek,
die Audio-Inhalte wie Hörspiele jederzeit zugänglich macht, wurde
eine faire Vergütung der Arbeit von Autorinnen, Autoren und Verlagen
immer schwieriger. Mit dem Verband der Deutschen Bühnen- und
Medienverlage (VDB) und dem Verband der Theaterautorinnen und
Autoren (VTheA) haben sich ARD und Deutschlandradio jetzt auf eine
Gemeinsame Vergütungsregel für Hörspielmanuskripte (GVR Hörspiel)
verständigt. Die Neuausrichtung des Hörspiels im Rahmen der
aktuellen ARD-Reform ermöglichte eine deutlich höhere Erstvergütung,
die erstmalig für alle ARD-Anstalten gleich hoch ist, die auch
serielle Formate mitdenkt und die ein ganzes Paket unterschiedlich
zusammenstellbarer Nutzungen abdeckt.
Die im Verband der Theaterautorinnen und Autoren und der
Hans-Flesch-Gesellschaft organisierten Hörspielautorinnen und
Autoren hatten sich im Juni 2021 in einem offenen Brief an die
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gewandt. Darin zeigten sie
sich besorgt über die Zukunft ihres Kunstschaffens im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk und forderten ein neues und vor
allem zeitgemäßes Vergütungsmodell. Die daraufhin aufgenommenen
Verhandlungen konnten im Mai 2024 erfolgreich beendet werden.
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