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Webausgabe 1/2025

Faire Vergütung für Hörspiel-Autorinnen und Autoren bei ARD und Deutschlandradio

Mit der Vereinbarung eines neuen Vergütungssystems für Hörspiel-Autorinnen und Autoren bei ARD und Deutschlandradio haben sich Sender, Verlage und Kreative auf einen wichtigen Baustein für die zukunftssichere Aufstellung der traditionsreichen Kunstgattung “Hörspiel” geeinigt.

In Zeiten von zunehmend digitaler Nutzung etwa in der ARD Audiothek, die Audio-Inhalte wie Hörspiele jederzeit zugänglich macht, wurde eine faire Vergütung der Arbeit von Autorinnen, Autoren und Verlagen immer schwieriger. Mit dem Verband der Deutschen Bühnen- und Medienverlage (VDB) und dem Verband der Theaterautorinnen und Autoren (VTheA) haben sich ARD und Deutschlandradio jetzt auf eine Gemeinsame Vergütungsregel für Hörspielmanuskripte (GVR Hörspiel) verständigt. Die Neuausrichtung des Hörspiels im Rahmen der aktuellen ARD-Reform ermöglichte eine deutlich höhere Erstvergütung, die erstmalig für alle ARD-Anstalten gleich hoch ist, die auch serielle Formate mitdenkt und die ein ganzes Paket unterschiedlich zusammenstellbarer Nutzungen abdeckt.

Die im Verband der Theaterautorinnen und Autoren und der Hans-Flesch-Gesellschaft organisierten Hörspielautorinnen und Autoren hatten sich im Juni 2021 in einem offenen Brief an die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gewandt. Darin zeigten sie sich besorgt über die Zukunft ihres Kunstschaffens im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und forderten ein neues und vor allem zeitgemäßes Vergütungsmodell. Die daraufhin aufgenommenen Verhandlungen konnten im Mai 2024 erfolgreich beendet werden.

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