Branchen-Magazin
für Radio und neue Medien

Webausgabe 7-8/2024


Fotos: @ Archiv Hans Knot

100 Jahre Radio (Teil 22) -
Eintauchen in das Jahr 1938

Wir tauchen ein in das Jahr 1938 und schauen uns zunächst an, was es an staatlichen Verlautbarungen gab in den Niederlanden. Oft sind es kurze Sätze, die damals verständlich gewesen sein mögen, aber viele Jahrzehnte später manchmal unverständlich erscheinen.

Was den Rundfunk betrifft, so kann nach Ansicht des Ministers von einer Doppelmoral keine Rede sein der Entscheidung seines Amtsvorgängers, mit der die dem Freidenker-Rundfunkverband erteilte vorläufige Genehmigung zurückgezogen wurde.

Was die Herausgabe von Kalendern und Broschüren durch die Rundfunkvereine betrifft, so stellt der Minister fest, dass er aus keiner gesetzlichen Bestimmung die Befugnis ableiten könnte, die Schaffung einer Vorschrift in der Vollzugsordnung für den Rundfunk voranzutreiben oder in der Sendegenehmigung ein Erfordernis aufzustellen, das derartige Veröffentlichungen verbieten würde.

Bis November 1938 waren von den insgesamt 818 Rundfunkverbreitungsgenehmigungen, die den Gemeinden und Einzelpersonen erteilt worden waren, 745 verlängert worden, während bei den 73 verbleibenden Genehmigungen aufgrund des Zustands, in dem sich die Einrichtungen befanden, oder aus anderen Grün-den keine Entscheidung über eine Verlängerung getroffen wurde. Diese Verlängerung lief dann offiziell bis zum 1. Mai 1942 und konnte bis zum 1. Mai 1947 verlängert werden, so die Regierungserklärung. Es wurde jedoch hinzugefügt, dass eine Verlängerung nicht in Frage käme, wenn sich vor diesem Datum wesentliche Veränderungen im Rundfunksystem oder in der Technik ab-zeichnen würden, die es erforderlich machen, die gesamte Frage der Rundfunkverbreitung zu überdenken.



Es sollte klar sein, dass im Mai 1940 der Zweite Weltkrieg auch unser Land traf, und in den folgenden Jahren wurde von den Deutschen eine sehr strenge Politik gegenüber dem Rundfunk im Allgemeinen verfolgt.

Über die möglichen Probleme, die die Regierung auf sich zukommen sah, wurde in der ersten Novemberhälfte 1938 die folgende Erklärung abgegeben. Im Anschluss an den Bericht des Unterhauses. Auf den Bericht des Unterhauses über die Vorlage zur Ratifizierung des von den Niederlanden unterzeichneten Vertrages über die Benutzung des Rundfunks im Interesse des Friedens nimmt die Regierung folgendes zur Kenntnis. Die Frage, ob eine andere Macht gegen die Bestimmungen des betreffenden Vertrages verstoßen hat oder nicht, sollte bei der Beurteilung und Würdigung dieses Gesetzentwurfs außer Acht gelassen werden.

Es geht allein um die Frage, ob die Niederlande, die den Vertrag bereits unterzeichnet hat, dessen Bestimmungen einhalten wollen und ob sie diesen Vertrag für die Förderung guter internationaler Beziehungen für nützlich halten. Diese Frage kann eindeutig bejaht werden. Wenn dieser Vertrag ratifiziert wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Niederlande sich an seine Bestimmungen gebunden fühlen und daher von Handlungen absehen, die ihnen zuwiderlaufen.

In Anbetracht dessen kann gegen eine Ratifizierung zum jetzigen Zeitpunkt kein Einwand erhoben werden. In Bezug auf das Übereinkommen ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Vollzugsordnung für den Rundfunk von 1930 vorsieht, dass Sendungen nicht eindeutig für das Ausland bestimmt sein dürfen, wenn bekannt ist, dass sie in einem befreundeten Staat nicht erlaubt sind.



Es sei darauf hingewiesen, dass die Rundfunkanstalten nur Nachrichten senden dürfen, die von einer guten Presseagentur stammen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Nachrichtenagentur ANP die Berichterstattung für den Sender übernommen hat. Da die niederländische Presse damals im Ausland allgemein gut bekannt war und es in den vorangegangenen Jahren nie Anzeichen für eine parteiische Berichterstattung gegeben hatte, gab es keinen Grund zu der Annahme, dass die Berichterstattung über die Rundfunkanstalt einen Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen ermöglichen würde.

Bemerkenswerterweise fand ich diesen Zeitungsbericht vom 19. November 1938, in dem es hieß, dass eine besondere Radiosendung zwischen den Niederlanden und Japan stattfinden würde. Es handelte sich um eine einzigartige Zusammenarbeit zwischen der AVRO und dem japanischen Staatssender, die als so genanntes Austauschprogramm bezeichnet wurde.

Zu diesem Zweck sendete der japanische Sender am nächsten Morgen ab 11.20 Uhr niederländischer Zeit von Tokio aus auf der Wellenlänge 19,79 m, wobei unter anderem eine auf die Niederlande gerichtete Antenne verwendet wurde. In Tokio sprachen Z. E. Sato, der damalige Außenminister und der niederländische Gesandte in Tokio, General J. C. Pabst.

Die Reden wurden von japanischer Musik begleitet. Die Klänge aus Japan wurden auf Schallplatten aufgezeichnet und von der A.V.R.O. am folgenden Sonntagnachmittag um 3.40 Uhr erneut gesendet. Im Anschluss daran, gegen 4.00 Uhr, ließ die AVRO ein Sonderprogramm in Richtung Japan ausstrahlen. Es wurde über die 301 Meter und über den P.C.J. Transmitter auf 13,97 Meter ausgestrahlt.

Die Sprecher dieser Sendung waren: Kasuwe Kuwajima, Gesandter Japans in Den Haag und E. D. van Walree, Vorsitzender der Niederländisch-Japanischen Gesellschaft. Die Reden wurden von niederländischer Musik begleitet. In keiner Weise lässt sich feststellen, ob es Zuhörer gab und wie hoch die Qualität der ausgestrahlten Sendungen damals war.



Sind Sie neugierig, was an Sonntagen, dem einzigen freien Tag in der Woche für viele damals, zu hören war? Hier die Übersicht vom 27. November 1938.

Hilversum I. 1875 und 415,5 m. Aufgeteilt zwischen NCRV und KRO, unter anderem 8.30 Uhr Morgenandacht, 9.30 Uhr Grammophonmusik, 10.00 Uhr Hochamt, 11.30 Uhr Grammophonmusik, 12.15 Uhr Kausalserie “Das Engagement des Staates auf dem Gebiet der Blinden”, 35 KRO-Melodisten und Solist, 13.00 Buchbesprechung, 13.20 KRO-Orchester, 14.00 Religionsunterricht für ältere Menschen, 14.30-15.05 “Wie die Kirche zur Weihnachtszeit singt”, Kausalreihe (mit Grammophonplatten). 15.10 Klavierkonzert und Grammophonmusik, 15.55 Grammophonmusik. 16.10 Uhr Hörspiel mit Gesangsillustrationen, 16.55 Uhr Sportnachrichten, 17.00 Uhr Reformierter Gottesdienst. Anschließend: Gesuchte Musik (Schallplatten), 19.45 Sportnachrichten, 19.50 Grammophonmusik, 20.00 Nachrichten ANP-Ankündigungen. 20.15 KRO-Orchester, 20.45 Auswahl aus der Operette “Viktoria und ihr Husar”, 21.05 Saxophonkonzert mit Klavierbegleitung, 21.20 Grammophon-Musik. 21.50 Fortsetzung des Konzerts, 22.05 KRO Kamerorkest, 22.30 Nachrichten ANP und 22.40-23.00 Epilog, anschließend Schließung des Bahnhofs.

Hilversum 11. 301,5 m. Sendezeit aufgeteilt zwischen VARA, AVRO und VPRO, unter anderem. 8.00 AVRO Grammophon Musik. 9.01 Sportnachrichten, 9.05 Gartenbauvortrag, 9.30 Trio-Konzert, 9.45 Kausalserie “Von Staat und Gesellschaft”, 10.00 Residentie-Orchester und Solisten, 10.40 Deklamation und Grammophonmusik, 11.00 Esmeralda, VARA-Kinderchor “De Merels” und VARA-Orchester. 12.00 Causeway-Reihe...

Hans Knot