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Webausgabe 3-4/2024


Foto: © LPA/RAS

Rundfunk in Südtirol: 50 Jahre Durchführungsbestimmung

Genau 50 Jahre sind vergangen, seit am 1. November 1973 mit einer der ersten Durchführungsbestimmungen das Land Südtirol dazu ermächtigt wurde, deutsch- und ladinischsprachige Hörfunk- und Fernsehprogramme aus dem Ausland zu verbreiten.

Diese rechtlich abgesicherte Entwicklung der Rundfunktechnik in Südtirol baut auf eine abenteuerliche Geschichte auf: In den 1960er Jahren begannen findige Radio- und Fernsehtechniker, einfallende Radio- und Fernsehsignale auf den hohen Bergen zu empfangen und über auf Bäumen montierte Sendeantennen und einfache Sendeanlagen ins Tal abzustrahlen. Die Stromleitungen wurden oftmals kilometerlang durch die Wälder verlegt. Die Techniker waren stets nachts unterwegs; sie mussten die Sendeanlagen verstecken und geheim betreiben. Die Anlagen waren illegal, da zu dieser Zeit das Staatsmonopol galt. Nur die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt RAI war vom Staat ermächtigt, auf zugewiesenen Frequenzen zu senden. Damals konnten über die RAI im Laufe des Tages nur einige Minuten Nachrichten in deutscher Sprache empfangen werden.

Die Politik erkannte, wie wichtig der Empfang deutschsprachiger Rundfunkprogramme aus dem Ausland für den Erhalt der deutschen Sprache und Kultur waren. Der Südtiroler Politiker und Jurist, Richter, Universitätsprofessor und spätere Staatsrat, Klaus Dubis, ergriff die Initiative und trug maßgeblich zum Zustandekommen der Durchführungsbestimmung Nr. 691 bei, die am 1. November 1973 erlassen wurde. Artikel 10 ermächtigt das Land Südtirol, “...ein Netz zu errichten und zu betreiben, das geeignet ist, den zeitgleichen Empfang der Hörfunk- und Fernsehsendungen ausländischer Hörfunk- und Fernsehanstalten aus dem deutschen und ladinischen Kulturraum im Gebiet der Provinz Bozen mittels Verwendung jeglichen technischen Mittels zu ermöglichen”. Auf der Grundlage diese Formulierung wurde 1975 das Landesgesetz zur Errichtung der Rundfunkanstalt Südtirol genehmigt, die es der “RAS” heute noch möglich macht, jegliche neue Technologie einsetzen zu können.

Bereits 1974 wurden die notwendigen Vertragsbindungen mit den Rundfunkanstalten ORF, ZDF, ARD und SRG eingegangen. Die 1975 mit eigenem Landesgesetz gegründete Rundfunkanstalt Südtirol übernahm in der Folge alle il-legalen Sendeanlagen und überführte diese mit professionellen Sendegeräten in einen regulären Betrieb. Die Südtiroler Bevölkerung hatte somit ein breites deutschsprachiges Programmangebot und Zugang zu mehr Programmen als die Ursprungsländer. Konnte man in Österreich beispielsweise lediglich den ORF empfangen, so war in Südtirol eine Auswahl zwischen vier deutschsprachigen Auslandssendern möglich. Von einem weitsichtigen Schritt spricht Landeshauptmann Arno Kompatscher: “Deutschsprachige Medien sind die Nabelschnur Südtirols zum deutschen Sprach- und Kulturraum. Die Möglichkeit, Rundfunkprogramme aus Österreich, Deutschland und der Schweiz zu empfangen, half und hilft der deutschsprachigen Minderheit in Italien, ihre Sprachkompetenz zu stärken und die eigene kulturelle Identität zu bewahren. Von dem Angebot profitieren alle in Südtirol lebenden Menschen.”

Heute betreibt die Ras mit modernster Sendetechnik landesweit über 1200 Sendegeräte und verbreitet über mehr als 120 Senderstandorte 22 Fernsehprogramme und 36 Hörfunkprogramme. Im Auftrag der Landesregierung baut Südtirols Rundfunkanstalt gemeinsame Senderstandorte, welche von allen Hörfunk- und Fernsehbetreibern, öffentlichen und privaten Funkdiensten so-wie Breitband- und Mobilfunkbetreibern genutzt werden können. Mit dem Bau gemeinsamer Senderstandorte werden die Landschaft geschont und die Ausstrahlung optimiert. “In den vergangenen Jahren haben wir uns vermehrt um eine noch bessere Mobilfunkversorgung in Südtirol bemüht”, erklärt Ras-Direktor Georg Plattner. “Mit der neuen Mobilfunktechnologie ‘DAS’ gelingt es, noch bestehende Versorgungslücken erfolgreich abzudecken.” (red/jw)

Bild: RAS-Sendeanlage Hohe Scheibe

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