Foto: © LPA/RAS
Rundfunk in Südtirol: 50 Jahre
Durchführungsbestimmung
Genau 50 Jahre sind vergangen, seit am 1. November 1973 mit einer
der ersten Durchführungsbestimmungen das Land Südtirol dazu
ermächtigt wurde, deutsch- und ladinischsprachige Hörfunk- und
Fernsehprogramme aus dem Ausland zu verbreiten.
Diese rechtlich abgesicherte Entwicklung der Rundfunktechnik in
Südtirol baut auf eine abenteuerliche Geschichte auf: In den 1960er
Jahren begannen findige Radio- und Fernsehtechniker, einfallende
Radio- und Fernsehsignale auf den hohen Bergen zu empfangen und über
auf Bäumen montierte Sendeantennen und einfache Sendeanlagen ins Tal
abzustrahlen. Die Stromleitungen wurden oftmals kilometerlang durch
die Wälder verlegt. Die Techniker waren stets nachts unterwegs; sie
mussten die Sendeanlagen verstecken und geheim betreiben. Die
Anlagen waren illegal, da zu dieser Zeit das Staatsmonopol galt. Nur
die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt RAI war vom Staat
ermächtigt, auf zugewiesenen Frequenzen zu senden. Damals konnten
über die RAI im Laufe des Tages nur einige Minuten Nachrichten in
deutscher Sprache empfangen werden.
Die Politik erkannte, wie wichtig der Empfang deutschsprachiger
Rundfunkprogramme aus dem Ausland für den Erhalt der deutschen
Sprache und Kultur waren. Der Südtiroler Politiker und Jurist,
Richter, Universitätsprofessor und spätere Staatsrat, Klaus Dubis,
ergriff die Initiative und trug maßgeblich zum Zustandekommen der
Durchführungsbestimmung Nr. 691 bei, die am 1. November 1973
erlassen wurde. Artikel 10 ermächtigt das Land Südtirol, “...ein
Netz zu errichten und zu betreiben, das geeignet ist, den
zeitgleichen Empfang der Hörfunk- und Fernsehsendungen ausländischer
Hörfunk- und Fernsehanstalten aus dem deutschen und ladinischen
Kulturraum im Gebiet der Provinz Bozen mittels Verwendung jeglichen
technischen Mittels zu ermöglichen”. Auf der Grundlage diese
Formulierung wurde 1975 das Landesgesetz zur Errichtung der
Rundfunkanstalt Südtirol genehmigt, die es der “RAS” heute noch
möglich macht, jegliche neue Technologie einsetzen zu können.
Bereits 1974 wurden die notwendigen Vertragsbindungen mit den
Rundfunkanstalten ORF, ZDF, ARD und SRG eingegangen. Die 1975 mit
eigenem Landesgesetz gegründete Rundfunkanstalt Südtirol übernahm in
der Folge alle il-legalen Sendeanlagen und überführte diese mit
professionellen Sendegeräten in einen regulären Betrieb. Die
Südtiroler Bevölkerung hatte somit ein breites deutschsprachiges
Programmangebot und Zugang zu mehr Programmen als die
Ursprungsländer. Konnte man in Österreich beispielsweise lediglich
den ORF empfangen, so war in Südtirol eine Auswahl zwischen vier
deutschsprachigen Auslandssendern möglich. Von einem weitsichtigen
Schritt spricht Landeshauptmann Arno Kompatscher: “Deutschsprachige
Medien sind die Nabelschnur Südtirols zum deutschen Sprach- und
Kulturraum. Die Möglichkeit, Rundfunkprogramme aus Österreich,
Deutschland und der Schweiz zu empfangen, half und hilft der
deutschsprachigen Minderheit in Italien, ihre Sprachkompetenz zu
stärken und die eigene kulturelle Identität zu bewahren. Von dem
Angebot profitieren alle in Südtirol lebenden Menschen.”
Heute betreibt die Ras mit modernster Sendetechnik landesweit über
1200 Sendegeräte und verbreitet über mehr als 120 Senderstandorte 22
Fernsehprogramme und 36 Hörfunkprogramme. Im Auftrag der
Landesregierung baut Südtirols Rundfunkanstalt gemeinsame
Senderstandorte, welche von allen Hörfunk- und Fernsehbetreibern,
öffentlichen und privaten Funkdiensten so-wie Breitband- und
Mobilfunkbetreibern genutzt werden können. Mit dem Bau gemeinsamer
Senderstandorte werden die Landschaft geschont und die Ausstrahlung
optimiert. “In den vergangenen Jahren haben wir uns vermehrt um eine
noch bessere Mobilfunkversorgung in Südtirol bemüht”, erklärt
Ras-Direktor Georg Plattner. “Mit der neuen Mobilfunktechnologie
‘DAS’ gelingt es, noch bestehende Versorgungslücken erfolgreich
abzudecken.” (red/jw)
Bild: RAS-Sendeanlage Hohe Scheibe
https://www.ras.bz.it/de